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Teilfläche eines Grundstücks kaufen

Eine Grundstücksteilung bedarf in der Regel keiner behördlichen Genehmigung. Achten Sie jedoch darauf, dass durch die Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden, etwa hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder der Grenzabstände. Wenn eine Teilfläche nach der Realteilung für das darauf stehende Gebäude zu klein ist oder die Grenze zu nah am Gebäude verläuft, kann die Baubehörde den Rückbau oder Abriss verlangen. Klären Sie den geplanten Grenzverlauf vorher mit dem Bauamt ab. Prüfen Sie im Vorfeld auch, ob Wege- und Leitungsrechte, Abstandsflächenübernahmen oder Baulasten benötig werden.

Wenn Sie eine Teilfläche eines Grundstücks erwerben möchten, muss das Grundstück in den meisten Fällen neu vermessen werden. Eine Teilfläche kann nämlich nur dann gesondert übereignet oder belastet werden, wenn sie in der amtlichen Flurkarte mit einer eigenen Flurnummer aufgeführt ist. Eine Vermessung können Sie bei einem öffentlich bestellten Vermesser beantragen. Hierbei bietet sich eine Vermessung in der Art an, dass die neuen Grenzen vom Vermesser mit Grenzsteinen markiert werden, sodass Sie vor Ort den Grenzverlauf nachvollziehen können.

Grundsätzlich bietet es sich an die Vermessung vor Kaufvertragsabschluss vorzunehmen, damit das Flurstück im Kauvertrag konkret benannt werden kann. Sollte diese Reihenfolge einmal nicht vorzugswürdig sein, kann die Vermessung auch nach Abschluss des Kauvertrages erfolgen. Im Kaufvertrag muss dennoch (z.B. mithilfe eines Plans) festgelegt sein, wie die Vermessung vorzunehmen ist. Hierfür wird eine Nachtragsurkunde erstellt, in der beide Parteien der Vermessung zustimmen. Hierdurch fallen jedoch zusätzliche Notargebühren an.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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