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Teilfläche eines Grundstücks kaufen

Eine Grundstücksteilung bedarf in der Regel keiner behördlichen Genehmigung. Achten Sie jedoch darauf, dass durch die Grundstücksteilung keine baurechtswidrigen Zustände geschaffen werden, etwa hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung oder der Grenzabstände. Wenn Sie eine Teilfläche eines Grundstücks erwerben möchten, muss das Grundstück in den meisten Fällen neu vermessen werden. Eine Teilfläche kann nämlich nur dann gesondert übereignet oder belastet werden, wenn sie in der amtlichen Flurkarte mit einer eigenen Flurnummer aufgeführt ist. Grundsätzlich bietet es sich an die Vermessung vor Kaufvertragsabschluss vorzunehmen, damit das Flurstück im Kauvertrag konkret benannt werden kann.
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