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Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie im Fall einer schweren Erkrankung durch Ärztinnen und Ärzte behandelt bzw. nicht behandelt werden wollen.

Viele Patientenverfügungen sind mangels hinreichender Bestimmtheit unwirksam. Sie müssen möglichst genau festlegen, in welchen Situationen die Verfügung gelten soll und welche ärztlichen Maßnahmen in diesen Situationen vorgenommen bzw. nicht vorgenommen werden sollen. Eine Patientenverfügung bedarf für sich genommen keiner notariellen Form. Es kann dennoch ratsam sein, diese bei uns als Notar beurkunden zu lassen, da wir Ihnen bei der konkreten Formulierung Ihres Willens helfen können und somit die Wirksamkeit der Patientenverfügung gewährleisten. Außerdem bezeugen wir mit der Beurkundung, dass Sie bei Unterzeichnung geschäftsfähig waren. Es ist zudem ratsam den Inhalt einer Patientenverfügung zuvor mit seinem Arzt / seiner Ärztin zu besprechen, der bzw. die Sie bei der Formulierung unterstützen und Ihnen dabei helfen, Ihre medizinischen Optionen und Präferenzen besser zu formulieren.

Medizinische Notfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall und viele weitere schwere Krankheiten sind oft unvorhersehbar. Wenn diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen, und Sie Ihren Willen nicht mehr ausdrücken können, trägt eine klar formulierte und notariell beurkundete Patientenverfügung dazu bei, vorsorglich Ihre Wünsche für solche Situationen zu formulieren. Eine detaillierte Beschreibung der medizinischen Interventionen, die Sie wünschen oder ablehnen, stellt sicher, dass Ärztinnen, Ärzte und medizinisches Personal Ihre Entscheidungen respektieren und entsprechend handeln können.

Die Entscheidung, eine Patientenverfügung zu erstellen, sollte nicht aufgeschoben werden, bis eine schwere Erkrankung oder ein Unfall eintritt. Eine frühzeitige Planung ermöglicht es Ihnen, Ihre Gedanken in Ruhe zu ordnen und mit Ihren Angehörigen und Ärztinnen und Ärzten zu besprechen. Dadurch können potenzielle Konflikte vermieden werden und es wird sichergestellt, dass Ihre Wünsche im Ernstfall genau umgesetzt werden.

Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung dokumentiert nicht nur Ihren klaren Willen, sondern stellt auch sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, um ihre Wirksamkeit zu gewährleisten. Dies kann insbesondere bei komplexen medizinischen Entscheidungen von entscheidender Bedeutung sein.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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