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7 Mai 2025
Author: linuspimat

Namensrecht 2025: Doppelnamen & Widerruf der Einbenennung – Was sich jetzt ändert

Das deutsche Namensrecht befindet sich seit Jahren im Wandel. Ein zentraler Punkt: die Frage, welchen Familiennamen Kinder führen dürfen, wenn die Eltern unterschiedliche Nachnamen tragen. Mit der Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Mai 2025 gibt es nun wichtige Neuerungen – insbesondere beim Doppelnamen für Kinder und beim Widerruf einer Einbenennung.


1. Hintergrund: Namensrecht in Deutschland

Bislang war die Wahlfreiheit beim Familiennamen für Kinder stark eingeschränkt. Hatten Eltern unterschiedliche Nachnamen, musste ein gemeinsamer Familienname für das Kind festgelegt werden – ein Doppelname für Kinder war nicht möglich. Ein einmal erteilter Name konnte zudem kaum zurückgenommen werden, selbst wenn sich die Familienverhältnisse änderten (z. B. nach einer Scheidung).


2. Neuerungen seit Mai 2025

Doppelnamen für Kinder

  • Eltern mit unterschiedlichen Nachnamen können nun entscheiden, dass ihr Kind einen Doppelnamen erhält (z. B. Müller-Schmidt).
  • Dies gilt insbesondere, wenn beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht haben.
  • Damit trägt das Kind symbolisch die Zugehörigkeit zu beiden Elternteilen, was viele Familien als gerechter empfinden.

Widerruf der Einbenennung

  • Bisher war die sogenannte Einbenennung – also die nachträgliche Übernahme des Namens des Stief- oder Adoptivelternteils – nahezu endgültig.
  • Mit der Reform wurde nun eine Widerrufsmöglichkeit eingeführt: Kinder (bzw. später volljährige junge Erwachsene) können sich von einem Doppelnamen oder einer Einbenennung lösen und zur ursprünglichen Namensführung zurückkehren.
  • Damit wird stärker berücksichtigt, dass sich Lebensumstände ändern können – etwa nach einer Trennung oder Scheidung.

3. Praktische Auswirkungen

Für Eltern

  • Mehr Gestaltungsspielraum bei der Namensgebung: Ein Doppelnamen erlaubt es, die Identität beider Eltern sichtbar zu machen.
  • Wichtig ist, die langfristigen Folgen zu bedenken: Ein Doppelname begleitet ein Kind durchs ganze Leben – von der Schule bis ins Berufsleben.

Für Kinder und junge Erwachsene

  • Stärkere Selbstbestimmung: Wer einen Doppelnamen oder den Namen eines Stiefelternteils führt, kann diesen später widerrufen, wenn er oder sie die Volljährigkeit erreicht.
  • Das stärkt die individuelle Identität und berücksichtigt auch komplexe Familienkonstellationen.

Für die Praxis (Ämter, Schulen, Arbeitgeber)

  • Behörden und Institutionen müssen sich auf eine größere Vielfalt an Nachnamen einstellen.
  • Gerade Doppelnamen können länger und komplizierter sein – was bei Formularen, IT-Systemen oder Dokumenten berücksichtigt werden muss.
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