Das Jahr 2025 bringt für Mieterinnen, Mieter und Vermieter einige bedeutende Veränderungen. Neben neuen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und verschiedener Oberlandesgerichte hat der Gesetzgeber mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sowie der Verlängerung der Mietpreisbremse wichtige Weichen gestellt. Besonders im Bereich Energieeffizienz, Miettransparenz und Wohngeld gibt es Neuerungen, die den Alltag vieler Betroffener beeinflussen werden.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen und Entscheidungen im Mietrecht 2025 zusammen.
Ein zentrales Reformfeld ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2025 in neuer Form gilt:
Bedeutung für Vermieter: Sie müssen bei Erneuerungen verstärkt auf klimafreundliche Technik setzen und sollten frühzeitig Fördermöglichkeiten prüfen.
Die CO₂-Abgabe ist 2025 gestiegen, gleichzeitig wurde die Kostenverteilung reformiert:
Praxistipp: Vermieter haben jetzt einen zusätzlichen Anreiz, ihre Immobilien energetisch zu sanieren. Für Mieter kann sich dadurch die Heizkostenabrechnung spürbar verbessern.
Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Der Bundestag hat sie jedoch um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert.
Für Mieter:innen bedeutet dies mehr Schutz vor überhöhten Neuvertragsmieten. Für Vermieter:innen ist es wichtig, bei Neuvermietungen die Vergleichsmieten genau zu prüfen.
Die Bundesregierung hat das Wohngeld ausgeweitet:
Tipp für Mieter:innen: Wer bisher keinen Anspruch hatte, sollte prüfen, ob die neuen Grenzen greifen – ein Antrag kann bares Geld wert sein.
Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) treten auch im Mietrecht wichtige Erleichterungen in Kraft:
Die Modernisierungsumlage wurde ab 2025 von bisher 8 % auf 6 % gesenkt. Zudem wurden Kappungsgrenzen pro Quadratmeter eingeführt. Das soll verhindern, dass Modernisierungen zu drastischen Mieterhöhungen führen.
Für Vermieter:innen bedeutet dies, Investitionen stärker über langfristige Mietverhältnisse zu amortisieren. Für Mieter:innen schafft es spürbare Entlastung nach energetischen Sanierungen.
Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Mietrecht. Während die Reformen Mieter:innen durch mehr Schutz (Mietpreisbremse, Wohngeld, Namens- und Transparenzrechte) entlasten, kommen auf Vermieter:innen neue Anforderungen zu – insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Vertragsdigitalisierung.
Unterm Strich gilt: Mehr Klarheit, weniger Papier, aber auch mehr Verantwortung. Wer sich frühzeitig informiert und rechtliche Beratung nutzt, kann Konflikte vermeiden und von Förderprogrammen profitieren.