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4 Februar 2025
Author: linuspimat

Mietrecht 2025 – Reformjahr mit Tiefgang: Energie, Wohngeld & Mieterschutz im Fokus

Das Jahr 2025 bringt für Mieterinnen, Mieter und Vermieter einige bedeutende Veränderungen. Neben neuen Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) und verschiedener Oberlandesgerichte hat der Gesetzgeber mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) sowie der Verlängerung der Mietpreisbremse wichtige Weichen gestellt. Besonders im Bereich Energieeffizienz, Miettransparenz und Wohngeld gibt es Neuerungen, die den Alltag vieler Betroffener beeinflussen werden.

In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Änderungen und Entscheidungen im Mietrecht 2025 zusammen.


Strengere Vorgaben für Heizsysteme und Energieeffizienz

Ein zentrales Reformfeld ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit dem 1. Januar 2025 in neuer Form gilt:

  • Verbot reiner Öl- und Gasheizungen: Neue Heizungen dürfen nur noch eingebaut werden, wenn sie zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Austauschpflicht für alte Heizungen: Heizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Jüngere Heizungen müssen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden.
  • Hydraulischer Abgleich: Bei jeder Neuinstallation – unabhängig vom Energieträger – ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben, um die Heizungsanlage effizient einzustellen.

Bedeutung für Vermieter: Sie müssen bei Erneuerungen verstärkt auf klimafreundliche Technik setzen und sollten frühzeitig Fördermöglichkeiten prüfen.


CO₂-Abgabe: Neue Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern

Die CO₂-Abgabe ist 2025 gestiegen, gleichzeitig wurde die Kostenverteilung reformiert:

  • In energieeffizienten Gebäuden tragen die Mieter:innen den Großteil der CO₂-Kosten.
  • In energetisch schlechten Gebäuden hingegen müssen Vermieter:innen bis zu 95 % der CO₂-Abgabe übernehmen.

Praxistipp: Vermieter haben jetzt einen zusätzlichen Anreiz, ihre Immobilien energetisch zu sanieren. Für Mieter kann sich dadurch die Heizkostenabrechnung spürbar verbessern.


Mietpreisbremse bis 2029 verlängert

Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich Ende 2025 auslaufen. Der Bundestag hat sie jedoch um weitere vier Jahre bis Ende 2029 verlängert.

  • Bei einer Neuvermietung in angespannten Wohnungsmärkten darf die Miete damit weiterhin höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  • Verstöße können von Mieter:innen gerichtlich überprüft und angefochten werden.

Für Mieter:innen bedeutet dies mehr Schutz vor überhöhten Neuvertragsmieten. Für Vermieter:innen ist es wichtig, bei Neuvermietungen die Vergleichsmieten genau zu prüfen.


Mehr Wohngeld ab 2025

Die Bundesregierung hat das Wohngeld ausgeweitet:

  • Der Leistungsbetrag steigt um rund 15 %.
  • Die Einkommensgrenzen wurden angepasst, sodass deutlich mehr Haushalte Anspruch haben.
  • Ab 2025 sollen Anträge digital einfacher gestellt und teilweise automatisch geprüft werden.

Tipp für Mieter:innen: Wer bisher keinen Anspruch hatte, sollte prüfen, ob die neuen Grenzen greifen – ein Antrag kann bares Geld wert sein.


Mehr Transparenz & Digitalisierung im Mietrecht

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) treten auch im Mietrecht wichtige Erleichterungen in Kraft:

  • Digitale Mietverträge: Ab Mitte 2025 dürfen Mietverträge auch mit qualifizierter elektronischer Signaturrechtsgültig abgeschlossen werden – Papierverträge sind nicht mehr zwingend erforderlich.
  • Transparente Wohnungsanzeigen: Inserate müssen künftig klare Angaben enthalten – etwa zur Wohnfläche, Miethöhe und Energieeffizienzklasse. Falsche oder unvollständige Angaben können mit Bußgeldern bis zu 10 000 € geahndet werden.
  • Digitale Betriebskostenbelege: Vermieter dürfen Betriebskostenabrechnungen und Belege nun auch elektronisch zur Verfügung stellen, sofern die Mieter:innen damit einverstanden sind.

Modernisierungsumlage: Weniger Belastung für Mieter

Die Modernisierungsumlage wurde ab 2025 von bisher 8 % auf 6 % gesenkt. Zudem wurden Kappungsgrenzen pro Quadratmeter eingeführt. Das soll verhindern, dass Modernisierungen zu drastischen Mieterhöhungen führen.

Für Vermieter:innen bedeutet dies, Investitionen stärker über langfristige Mietverhältnisse zu amortisieren. Für Mieter:innen schafft es spürbare Entlastung nach energetischen Sanierungen.


Fazit: Mehr Schutz, mehr Bürokratieabbau – aber auch neue Pflichten

Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt im Mietrecht. Während die Reformen Mieter:innen durch mehr Schutz (Mietpreisbremse, Wohngeld, Namens- und Transparenzrechte) entlasten, kommen auf Vermieter:innen neue Anforderungen zu – insbesondere im Bereich Energieeffizienz und Vertragsdigitalisierung.

Unterm Strich gilt: Mehr Klarheit, weniger Papier, aber auch mehr Verantwortung. Wer sich frühzeitig informiert und rechtliche Beratung nutzt, kann Konflikte vermeiden und von Förderprogrammen profitieren.

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