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Haus auf Kinder übertragen

In bestimmten Konstellationen kann es ratsam sein, bereits zu Lebzeiten Vermögensteile auf Kinder oder andere nahestehende Personen zu übertragen. Je nach Einzelfall können Steuern gespart werden oder Streitigkeiten der Erben nach dem Erbfall vermieden werden. Da Sie mit der Übertragung jedoch auch die Verfügungsbefugnis über den Vermögensteil verlieren, sollten Sie lediglich solche Vermögensgegenstände übertragen, die Sie definitiv entbehren können. Der relevanteste Fall bei der Übertragung von Vermögensgegenständen ist sicherlich die Übertragung eines Grundstücks bzw. eines Hauses oder einer Wohnung. Wenn gewünscht, können Sie sich als Veräußerer umfassende lebzeitige Nutzungsrechte einräumen lassen. Sofern sie einen Teil ihres Vermögens zu Lebzeiten übertragen und bereits ein Testament errichtet haben oder einen Erbvertrag geschlossen haben, kann eine Anpassung dieser letztwilligen Verfügungen notwendig werden.
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