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Erbteil übertragen

Hat der Erblasser mehrere Personen zu seinen Erben ernannt oder werden aufgrund der gesetzlichen Erbfolge mehrere Personen Erben, entsteht mit dem Erbfall eine Erbengemeinschaft. Mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen des Erblassers (inkl. Schulden) auf die Erbengemeinschaft über. Bis zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft können die Erben nur gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen. Solange die Erbengemeinschaft besteht können Sie als Erbe zwar nicht über einzelne Nachlassgegenstände verfügen, Sie können jedoch über ihren Anteil an der Erbengemeinschaft (der jeweilige Bruchteil am Vermögen des Erblassers) verfügen. Sie können diesen z.B. verkaufen oder verschenken. Eine Übertragung des Erbanteils bedarf der notariellen Beurkundung. Die Miterben haben ein Vorkaufsrecht sollte ein Erbe seinen Erbanteil verkaufen.
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