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Ehegattentestament und Erbvertrag

Für Ehegatten und eigetragenen Lebensgemeinschaften besteht die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der gemeinsame Wille auch nach dem Tod des einen Ehegatten, umgesetzt wird. Für diejenigen, die ebenfalls ein Interesse an einer bindenden Regelung haben, jedoch nicht verheiratet sind, bietet sich ein Erbvertrag an, der in jedem Fall notariell beurkundet werden muss.
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