RechtsanwälteNotare

Der Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die Altersgrenze für Notare mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar ist. Gemäß § 47 Nr. 2, § 48a der Bundesnotarordnung (BNotO) erlischt das Amt des Notars mit dem Ende des Monats, in dem er das 70. Lebensjahr vollendet (Urteil vom 21.08.2023, Az. NotZ(Brfg) 4/22).

Klage gegen die Altersgrenze

Gegen die Altersgrenze klagte ein Anwaltsnotar, der im Laufe des Jahres 2023 seinen 70. Geburtstag feiern würde. Er argumentierte, dass die Altersgrenze gegen das EU-Recht verstößt, das Diskriminierung aufgrund des Alters verbietet (Artikel 21 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der EU sowie Artikel 1, Artikel 2 Absatz 2a der EU-Antidiskriminierungs-Richtlinie 2000/78/EG). Angesichts eines erheblichen Mangels an Nachwuchs sei die Altersgrenze nicht mehr objektiv und angemessen und könne nicht durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt werden, wie es in Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG festgelegt ist. Er forderte daher, dass sein Amt als Notar nicht automatisch mit dem Erreichen des 70. Lebensjahres endet. Seine Berufung gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln wurde jedoch vom Senat für Notarsachen des BGH zurückgewiesen.

Kein Mangel an Bewerbern aufgrund demografischer Faktoren

Der BGH-Notarsenat erklärte, dass die Altersgrenze dazu dienen soll, den Generationenwechsel zu fördern und den Notarberuf zu verjüngen. Sie sei weiterhin erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde ein Gutachten der Bundesnotarkammer eingeholt, das die Anzahl der bestehenden und ausgeschriebenen Stellen sowie die Anzahl der Bewerbungen und die Altersstruktur der Notare zwischen 2020 und 2022 untersuchte.

Altersgrenze bleibt notwendig, um Nachwuchs zu gewährleisten

Angesichts dieser Situation sei die Altersgrenze auch im Anwaltsnotariat weiterhin erforderlich, um das legitime Ziel gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78/EG zu erreichen. Wenn ältere Notare mit etablierten Notariaten und einem großen Kundenstamm ohne Altersgrenze im Amt bleiben würden, hätten junge Rechtsanwälte keine realistische und planbare Chance auf wirtschaftlich erfolgreiche Notariate. Oftmals würden sie dann den Aufwand für den Einstieg in den Notarberuf scheuen.

Argumente des BGH und Schlussfolgerungen

Darüber hinaus argumentierte der BGH, dass der Gesetzgeber bereits 2021 einige Verbesserungen im Hinblick auf den damals bereits bestehenden Bewerbermangel im Anwaltsnotariat beschlossen hatte (§ 48b und § 5b Absatz 3 BNotO), jedoch an der Altersgrenze festhielt. Daher konnte der Senat nicht feststellen, dass der Gesetzgeber seinen Beurteilungsspielraum, wie vom EuGH festgelegt hat, verletzt hatte. Zudem werde ein angemessener Interessenausgleich dadurch gewährleistet, dass die Altersgrenze für Notare deutlich über den Pensionsaltersgrenzen liegt, die im Bund und in den Ländern gelten. Schließlich können ausscheidende Anwaltsnotare weiterhin als Rechtsanwälte tätig sein und als Notarvertreter oder Notariatsverwalter fungieren.

(von brak.de 01.09.2023 Altersgrenze für Notare)

Trotz Corona sind die Immobilienpreise in Deutschland weiter gestiegen – je nach Index und Berech­nungs­wei­se auf Jahres­sicht sogar um zwei­stel­li­ge Prozent­sät­ze. Die Immo­bi­li­en­platt­form Euro­pace kommt auf einen Preis­an­stieg für Wohn­im­mo­bi­li­en in Deutsch­land um 13,28 Prozent. Das Statis­ti­sche Bundes­amt, das eher konser­va­tiv rech­net, melde­te immer­hin ein Plus von 9,4 Prozent.

Das alles nährt eine Sorge: Ist in Deutsch­land in der Nied­rig­zins­pha­se eine Immo­bi­li­en­bla­se entstan­den, die bald plat­zen könnte? Immer­hin werden die Noten­ban­ken nicht ewig im Krisen­mo­dus verhar­ren und bei Null­zin­sen Staats­an­lei­hen für Billio­nen kaufen. Irgend­wann dürfte die Geld­po­li­tik sich norma­li­sie­ren, in Ameri­ka vermut­lich schnel­ler als in Europa. Und was passiert dann mit den Immobilienpreisen?

An Mahnern, die von einer Blase am deut­schen Häuser­markt spre­chen, die bald plat­zen könnte, fehlt es jeden­falls nicht. Der Immo­bi­li­en-Dienst­leis­ter 21st Real Estate hat gerade eine Studie vorge­legt, der zufol­ge es in allen drei Segmen­ten am deut­schen Immo­bi­li­en­markt – Wohnen, Büro und Einzel­han­del – Preis­bla­sen gebe. Am stärks­ten sei der Wohnungs­markt betrof­fen: Für 20,3 Prozent aller deut­schen Städte und Gemein­den stelle man eine Markt­über­hit­zung fest.

Es gibt Krite­ri­en, an denen man fest­ma­chen kann, ob die Immo­bi­li­en­prei­se allein wegen einer hohen Nach­fra­ge so gestie­gen sind oder ob da andere, speku­la­ti­ve Aspek­te eine wich­ti­ge Rolle spie­len. Unter diesen Krite­ri­en gibt es aktu­ell einige, die für eine Blasen-Bildung spre­chen, und einige, die eher Entwar­nung geben, wie Reiner Braun sagt, Vorstands­vor­sit­zen­der des Immo­bi­li­en-Insti­tuts Empirica.

Das wich­tigs­te Argu­ment pro Blase: Die Kauf­prei­se haben sich sehr weit von den Mieten entfernt. Die Zahl der Jahres­mie­ten, die ein Haus­käu­fer auf den Tisch zu legen bereit ist, ist in vielen Städ­ten stark gestie­gen. Dieser soge­nann­te „Verviel­fäl­ti­ger“ liegt in München, Hamburg und Stutt­gart jetzt bei mehr als 40. So viele Jahres­mie­ten zahlt man nun für ein Haus.

Ein ande­res Argu­ment spricht eher gegen eine Blase: Es werden weiter­hin eher wenig neue Häuser fertig­ge­stellt. Von einer für Immo­bi­li­en­bla­sen typi­schen Situa­ti­on, dass über Bedarf gebaut wird und später die Baurui­nen in der Gegend rumste­hen, ist Deutsch­land weit entfernt. „In den meis­ten Regio­nen, insbe­son­de­re in den begehr­ten Groß­städ­ten, wird eher zu wenig als zu viel gebaut“, meint Fach­mann Braun.

Auch das Verhält­nis von Immo­bi­li­en­prei­sen zu den Einkom­men kann ein Indi­ka­tor für eine Blasen­bil­dung sein – wenn die Preise sich von den Einkom­men entkop­peln. Aber das ist nicht zwin­gend. „Ein Faktor von 13,3 in München bedeu­tet, dass ein Durch­schnitts­ver­die­ner 133 Jahre tilgen muss, wenn er dafür jeweils 10 Prozent seines Einkom­mens ausgibt“, sagt Braun: „Das ist schon ganz schön lange.“ In Frank­furt liegt der Faktor sogar bei 13,4, in Berlin bei 11,7.

Die Banken aller­dings sind in Deutsch­land tradi­tio­nell eher vorsich­tig, was die Kredit­fi­nan­zie­rung von Immo­bi­li­en betrifft. Finan­zie­run­gen zu 100 Prozent sind selte­ner als in vielen ande­ren Ländern – auch wenn man davon in letz­ter Zeit hin und wieder hört. Insge­samt, so meint Empi­ri­ca, habe man beim Thema Baukre­di­te zuletzt eher eine Zunah­me von Blasen-Risi­ken beobachtet.

„Noch würde ich die Über­be­wer­tung am deut­schen Wohn­im­mo­bi­li­en­markt nicht als Blase bezeich­nen“, sagt Jörg Krämer, der Chef­volks­wirt der Commerz­bank. „Aber wenn die EZB noch lange an ihrer locke­ren Geld­po­li­tik fest­hält, ist das Risiko real, dass sich mit der Zeit eine Immo­bi­li­en­bla­se entwickelt.“

(aus FAZ vom 19.8.2021 von Christian Siedenbiedel, Frankfurt)

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