Kündigungsschutzklage
Nach Zugang der Kündigung läuft die Zeit gegen Sie. Das Gesetz lässt nur drei Wochen Zeit, um vor dem Arbeitsgericht aktiv zu werden. Verstreicht diese Frist, gilt selbst eine fehlerhafte Kündigung als wirksam. Deshalb ist es wichtig, schnell Kontakt aufzunehmen, damit wir den Sachverhalt prüfen und eine Klage vorbereiten können. Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie das Verfahren abläuft, welche Chancen in Ihrem Fall bestehen und was realistisch erreicht werden kann. Manchmal geht es darum, den Arbeitsplatz zu sichern, manchmal um eine angemessene Abfindung.
In jedem Fall begleiten wir Sie vom ersten Gespräch an und sorgen dafür, dass Ihre Rechte nicht einfach unter den Tisch fallen. Wir verhandeln für Sie, vertreten Ihre Position mit Nachdruck und liefern Ihnen die juristische Sicherheit, die Sie jetzt benötigen.
Viele Mandantinnen und Mandanten von uns sind immer wieder überrascht, wie oft eine Kündigung rechtlich angreifbar ist. Ob es sich um eine fristlose Kündigung, eine ordentliche Kündigung oder eine angebliche betriebsbedingte Entscheidung handelt ist nicht wichtig. Wir prüfen jedes Details zu Ihren Gunsten.
Arbeitgeber müssen zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachten, etwa bei Kündigungen während der Schwangerschaft, im Krankheitsfall oder bei langjähriger Betriebszugehörigkeit. Auch die Frage, ob ein Betriebsrat beteiligt wurde, kann entscheidend sein. Unser Anspruch ist, nicht nur die Paragraphen im Blick zu haben, sondern Sie verständlich zu beraten und Sie spürbar zu entlasten. Wenn Sie frühzeitig handeln, gibt es unterschiedliche Lösungen, die wirtschaftlich und persönlich sinnvoll und in Ihrem Interesse sind.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, warten Sie nicht ab. Schon ein einziges Gespräch kann Klarheit schaffen. Wir überprüfen Ihre Situation, besprechen mögliche Wege und kümmern uns um alles Weitere. Unser Ziel ist, dass Sie in einer schwierigen Phase nicht alleinstehen und mit professioneller Unterstützung die richtigen Entscheidungen treffen können.
Rufen Sie uns an unter 0431 6686 360 oder senden Sie uns eine E-Mail an info@gfkp.de.