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25 Juni 2025
Author: linuspimat

BGH zum Umfang der transmortalen Vollmacht – Klarstellung für Erbrecht und Vorsorge

Die Frage, wie weit eine transmortale Vollmacht reicht, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Gerade in der Nachlassabwicklung spielt sie eine wichtige Rolle: Sie soll sicherstellen, dass auch nach dem Tod einer Person bestimmte Angelegenheiten reibungslos erledigt werden können, ohne dass sofort ein Erbschein beantragt werden muss.

Mit seinem Beschluss vom 22. Mai 2025 (Az. V ZB 46/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Reichweite solcher Vollmachten erneut konkretisiert – und dabei für mehr Rechtssicherheit gesorgt.


Was ist eine transmortale Vollmacht?

Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die nicht mit dem Tod des Vollmachtgebers endet, sondern darüber hinaus wirksam bleibt. Sie unterscheidet sich damit von der Vorsorgevollmacht (die zu Lebzeiten gilt und mit dem Tod erlischt) und der postmortalen Vollmacht (die erst nach dem Tod wirksam wird).

Ziel ist es, den Übergang vom Vermögen des Verstorbenen in die Erbmasse zu erleichtern – etwa, damit Angehörige Bankgeschäfte abwickeln oder wichtige Verträge erfüllen können, ohne auf einen Erbschein warten zu müssen.


Der aktuelle Fall vor dem BGH

Im entschiedenen Fall hatte ein Erblasser seiner Vertrauensperson eine transmortale Vollmacht erteilt. Nach seinem Tod stritten die Erben, ob diese Vollmacht auch umfassend nach dem Erbfall gilt oder ob sie nur für bestimmte Geschäfte (z. B. Verwaltung, Bestattungskosten) eingesetzt werden darf.

Der BGH stellte klar:

  • Eine transmortale Vollmacht gilt grundsätzlich auch nach dem Tod, solange sie nicht widerrufen wurde.
  • Der Umfang der Vollmacht richtet sich nach dem, was im Dokument ausdrücklich geregelt ist.
  • Ist die Vollmacht allgemein formuliert (z. B. „zur Vertretung in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten“), umfasst sie auch weitreichende Handlungen nach dem Tod – etwa Grundstücksverkäufe.
  • Grenzen bestehen dort, wo die Vollmacht gegen zwingende Vorschriften verstößt oder die Erben in unzumutbarer Weise benachteiligen würde.

Praktische Folgen für die Praxis

Für Erblasser:innen

  • Eine transmortale Vollmacht kann den Erben Zeit und Kosten für die Beantragung eines Erbscheins ersparen.
  • Es ist wichtig, den genauen Umfang klar zu formulieren: Welche Rechtsgeschäfte soll die bevollmächtigte Person nach dem Tod vornehmen dürfen (z. B. Bankgeschäfte, Immobilienverkauf, Vertragskündigungen)?

Für Erb:innen

  • Erben müssen die Wirksamkeit einer bestehenden transmortalen Vollmacht grundsätzlich akzeptieren.
  • Allerdings können sie die Vollmacht jederzeit nach dem Erbfall widerrufen – sie tritt dann außer Kraft.

Für Banken und Vertragspartner

  • Banken und Behörden sind an wirksam erteilte transmortale Vollmachten gebunden. Sie dürfen die Erben nicht automatisch auf die Vorlage eines Erbscheins verweisen.

Fazit

Die Entscheidung des BGH vom Mai 2025 bringt Klarheit: Transmortale Vollmachten gelten über den Tod hinaus und können den Erben die Nachlassabwicklung erheblich erleichtern. Entscheidend ist jedoch eine präzise Formulierung. Unklare oder zu weit gefasste Vollmachten bergen das Risiko von Streitigkeiten unter den Erben.

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