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Handels- und Gesellschaftsrecht

Unternehmenskauf

Ein Unternehmenskauf kann als Anteilskauf (share deal) oder Einzelwirtschaftsgüterkauf (asset deal) vonstatten gehen. Ein Anteilskaufvertrag muss notariell beurkundet werden, wenn GmbH-Anteile übertragen werden sollen. Ein Einzelwirtschaftsgüterkauf bedarf der notariellen Beurkundung, wenn Immobilien übertragen werden sollen.

Unternehmenskaufverträge, sowohl asset deals als auch share deals, werden für gewöhnlich von den Rechtsanwälten und Steuerberatern der Vertragsparteien entworfen und ausgehandelt bevor Sie zur Beurkundung zum Notar gelangen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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