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Testamentsvollstreckung - Zeugnis

Einem von dem Erblasser angeordneter Testamentsvollstrecker stellt das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis aus, das seine Ernennung nachweist. Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses kann einerseits beim Nachlassgericht gestellt oder bei einem Notar beurkundet werden. Im letzteren Fall kümmert dieser sich um die Abwicklung der Angelegenheit.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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