Einem von dem Erblasser angeordneter Testamentsvollstrecker stellt das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis aus, das seine Ernennung nachweist. Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses kann einerseits beim Nachlassgericht gestellt oder bei einem Notar beurkundet werden. Im letzteren Fall kümmert dieser sich um die Abwicklung der Angelegenheit.
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