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Testament errichten

Die Errichtung eines Testaments ist eine wichtige Angelegenheit, die jeder volljährige Mensch erledigen sollte. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihr Vermögen und sämtliche persönlichen Angelegenheiten gemäß Ihrer eigenen Wünsche nach Ihrem Tod geregelt werden. Es ist jedoch entscheidend, dass ein Testament ordnungsgemäß verfasst wird, um rechtliche Probleme und Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden. Wenn Sie ein Testament selbst formulieren möchten, muss es klar lesbar und verständlich verfasst sein sowie eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden.

Daher ist, je nach Umfang der Wichtigkeit und des Vermögens, die Einbeziehung eines Notars / einer Notarin sinnvoll, denn dadurch haben Sie nicht nur die Gewissheit, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern auch eine individuelle Beratung, die sicherstellt, dass Ihre letzten Wünsche klar und rechtlich bindend formuliert sind. Das notarielle Testament wird vom Notar oder der Notarin zudem zum Zwecke der Rechtssicherheit verwahrt. Dadurch wird sichergestellt, dass dieses nach Ihrem Tod mit dem Inhalt und in der Form, in der Sie es aufgesetzt haben, eröffnet werden kann. Bei eigenhändigen Testamenten kommt es vereinzelt vor, dass diese nach dem Tod des Erblassers auf wundersame Weise verschwinden oder inhaltlich abgeändert werden.

Die Rolle eines Notar in der Testamentsgestaltung

Als Notarin und Notar in Kiel und Rendsburg sind wir von staatlicher Stelle dazu ermächtigt und verpflichtet, eine Vielzahl rechtlicher Dokumente zu beglaubigen und zu beurkunden. In Bezug auf das Testament stellen wir dabei sicher, dass dieses frei von Zwang oder Beeinflussung erstellt wurde und Sie zum Zeitpunkt der Erstellung testierfähig sind.

Wir können Sie bei der Formulierung Ihrer letzten Wünsche unterstützen und sicherstellen, dass es keine Missverständnisse oder Interpretationsschwierigkeiten gibt, die später zu rechtlichen Auseinandersetzungen der Erben führen könnten. Dies ist besonders wichtig in Situationen, in denen komplexe Familienstrukturen oder Vermögensverhältnisse vorliegen, die eine präzise Formulierung erfordern, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Rechtssicherheit und Vermeidung von Anfechtungen

Ein Testament, das von uns als Notarin und Notar erstellt wurde, bietet Ihnen eine hohe rechtliche Sicherheit und stellt sicher, dass Ihre letzten Wünsche respektiert und umgesetzt werden, ohne dass es zu langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, die die Familie und alle weiteren Erben belasten können. Vor allem durch die Beglaubigung wird die Beweiskraft des Testaments bestätigt und mögliche Zweifel an seiner Gültigkeit beseitigt. Letztere wird bei eigenhändig verfassten Testamenten, die im Haushalt des Erblassers „gefunden werden“, immer wieder angezweifelt.

Beratung und Dokumentensicherheit

Neben der reinen Beglaubigung des Testaments bietet wir Ihnen durch die Zusammenarbeit mit uns als Notar oder Notarin den zusätzlichen Vorteil einer fachkundigen Beratung. Als Notarin und Notar verfügen wir über ein umfassendes Fachwissen, auch im Bereich des Erbrechts, und können Sie als Testierenden oder Testierende bei der Gestaltung des Testaments unterstützen. Wir klären mit Ihnen alle Fragen zu rechtlichen Aspekten und empfehlen Ihnen eine ideale Vorgehensweise basierend auf Ihren Wünschen.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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