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Handels- und Gesellschaftsrecht

Protokollierung der Hauptversammlung

Die Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Bitte treten Sie diesbezüglich frühzeitig vor der Hauptversammlung an uns heran, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen treffen können.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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