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Grundstück, Haus oder Wohnung kaufen oder verkaufen

Ein Immobilienkauf oder -verkauf ist keine alltägliche Angelegenheit, weshalb die meisten Menschen hierbei auf keinerlei Erfahrung zurückgreifen können. Es gilt, Formvorschriften zu beachten und die Transaktion so sicher wie nur möglich zu gestalten. Der Notar hat die Aufgabe, Sie bei diesem Vorhaben zu begleiten, damit keine Fehler passieren und die Interessen der beiden Kaufvertragsparteien bei der Vertragsgestaltung Berücksichtigung finden. Typischerweise trägt der Käufer einen Großteil der Notargebühren. Aus diesem Grund ist es üblich, dass die Wahl des Notars dem Käufer zusteht.
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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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