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Grundschuld oder Hypothek bestellen

Die Grundschuld bzw. Hypothek ist ein grundlegendes Instrument im Bereich der Immobilienfinanzierung, die im Grundbuch eingetragen wird, um die Interessen des Kreditgebers zu schützen. Diese Pfandrechte, auch Grundpfandrechte genannt, ermöglichen es dem Kreditgeber, sich im Falle eines Zahlungsausfalls des Kreditnehmers abzusichern. Sie dienen als Sicherheit für den Kreditgeber, da sie im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Schuldners die Möglichkeit bieten, das belastete Grundstück bzw. die Immobilie zwangsversteigern zu lassen, um die ausstehende Kreditsumme zurückzuerlangen.

Eine Hypothek ist dabei an eine bestimmte Forderung gebunden, in der Regel den Kredit, der für den Erwerb oder die Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurde. Im Gegensatz dazu ist eine Grundschuld nicht direkt an eine bestimmte Forderung geknüpft, was ihr eine gewisse Flexibilität verleiht. Das bedeutet, dass bei einer Grundschuld die Möglichkeit besteht, die Kreditsumme im Laufe der Zeit zu ändern oder andere Forderungen durch die Grundschuld ohne Rangänderung im Grundbuch abzusichern.

Diese Flexibilität macht die Grundschuld zu einem beliebten Instrument bei der Absicherung von Krediten, da sie es dem Kreditgeber ermöglicht, seine Interessen effektiver zu schützen und auf Veränderungen in den finanziellen Verhältnissen des Schuldners zu reagieren. Darüber hinaus bietet die Grundschuld auch Vorteile in Bezug auf die Refinanzierung oder Umschuldung von Krediten, da sie nicht an eine bestimmte Kreditsumme gebunden ist. Aus diesem Grund hat die Grundschuld die Hypothek in der alltäglichen Praxis als Sicherungsmittel weitestgehend abgelöst.

Wir unterstützen und beraten Sie als Notar zu diesem Thema in unseren Kanzleien in Kiel und Rendsburg und erledigen für Sie alles im Zusammenhang mit der Bestellung einer Grundschuld oder Hypothek.

Sie erreichen uns telefonisch in Kiel unter 0431 6686 360, in Rendsburg unter 04331 13140 und per E-Mail an info@gfkp.de.

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