Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, bürokratische Hürden zu reduzieren, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und die Wirtschaft insgesamt zu entlasten. Gerade im Arbeitsrecht bringt die Reform einige spannende Änderungen mit sich – von der elektronischen Vertragsgestaltung bis hin zu neuen Regeln bei Anträgen und Nachweisen.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Neuerungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen und geben praktische Hinweise für die Umsetzung im Alltag.
Bisher mussten Arbeitsverträge schriftlich – also mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier – abgeschlossen werden. Das ändert sich nun:
Praxistipp für Arbeitgeber:
Prüfen Sie, ob Ihre Prozesse zur Vertragsunterzeichnung digitalisiert werden können. Digitale Tools sparen Zeit und vereinfachen die Verwaltung – achten Sie jedoch auf die Ausnahme bei Befristungen.
Auch beim Arbeitszeugnis gibt es eine Neuerung:
Praxistipp für Arbeitnehmer:
Überlegen Sie, in welchen Situationen ein unterschriebenes Zeugnis sinnvoller ist (z. B. bei Bewerbungen, wenn Personalabteilungen Wert auf ein Original legen).
Neben Arbeitsverträgen und Zeugnissen können künftig auch weitere wichtige Unterlagen elektronisch erstellt und übermittelt werden, u. a.:
Das spart nicht nur Papier, sondern auch Verwaltungsaufwand und ermöglicht einen unkomplizierteren Austausch zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten.
Viele gesetzlich vorgeschriebene Aushänge im Betrieb – beispielsweise Informationen zum Jugendarbeitsschutzgesetz oder zu geltenden Tarifverträgen – können ab dem 1. Mai 2025 auch digital im Intranet bereitgestellt werden.
Praxistipp für Arbeitgeber:
Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden – auch solche im Homeoffice oder im Außendienst – auf das digitale schwarze Brett zugreifen können.
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Arbeitsrechts. Arbeitgeber erhalten mehr Flexibilität und können Prozesse effizienter gestalten. Arbeitnehmer profitieren von einer vereinfachten Kommunikation – gleichzeitig behalten sie das Recht, auf klassische schriftliche Nachweise zu bestehen.
Gerade im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt ist das BEG IV ein wichtiger Baustein, um Arbeitsverhältnisse moderner und unkomplizierter zu gestalten.