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Notar Erbvertrag schließen

Erbvertrag schließen

Die Regelung Ihres Nachlasses ist eine wichtige Angelegenheit, die eine sehr sorgfältige Planung erfordert, um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille respektiert und umgesetzt wird, und die Vermögensverteilung gemäß Ihren Vorstellungen erfolgt. Als Notarin und Notar in Kiel und Rendsburg unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Erbvertrag, welcher die Erbfolge und die Vermögensverteilung unter den Vertragsparteien festlegt. Bei einem Erbvertrag ist die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben.

Erbvertrag von einem Notar vorbereiten und beurkunden lassen

Bei der Erstellung eines Erbvertrags arbeiten wir eng mit allen Personen zusammen, um sicherzustellen, dass sämtliche Wünsche und Absichten klar und rechtlich bindend formuliert sind. Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten und Folgen und helfen Ihnen dabei, maßgeschneiderte Lösungen zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechen.

Wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen eingehalten werden und bestätigen unter anderem, dass alle Vertragsparteien zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erbvertrag geschäftsfähig und testierfähig waren. Durch die klaren Regelungen, die hinsichtlich der Erbfolge und der Verteilungen des Vermögens getroffen werden, werden Missverständnisse und Interpretationsschwierigkeiten vermieden, die im Erbfall zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Als Notar und Notarin beraten wir Sie bei der Erstellung eines Erbvertrags und beurkunden den im weiteren Verlauf unter gleichzeitiger Anwesenheit der Vertragsparteien zu schließenden Erbvertrag. Durch die notarielle Verwahrung des Erbvertrags wird zudem ein besonders hohes Maß an Rechtssicherheit gewährleistet.

Ein Erbvertrag ist für beide Parteien binden und kann deshalb nicht ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei abgeändert oder ergänzt werden. Ein eigenhändiges Testament kann vom Testierenden hingegen jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Es lassen sich in einem Erbvertrag außerdem, im Gegensatz zu einem Testament, güterrechtliche Regelungen treffen. Der Abschluss eines Erbvertrags kann insbesondere bei der Regelung einer Unternehmensnachfolge angezeigt und sinnvoll sein.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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