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Erbschein beantragen

Als Notar verstehen wir die rechtliche Komplexität und gleichzeitig auch die emotionalen Herausforderungen, die mit dem Verlust eines geliebten Menschen einhergehen. In solch schwierigen Momenten ist es wichtig, dass Sie als Erbe/n über ihre Rechte und Verantwortlichkeiten informiert sind. Ein wichtiger Schritt im Prozess der gesamten Nachlassabwicklung ist der Erbschein, den Sie beantragen müssen.

Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erben eines Verstorbenen bestätigt. Er wird benötigt, um das Erbe offiziell anzutreten und sämtliche Vermögenswerte des Verstorbenen zu verwalten. Ohne einen Erbschein können Banken, Behörden und andere Institutionen die Herausgabe von Vermögenswerten verweigern.

Wie beantragt man einen Erbschein?

Den Erbschein beantragen wir für Sie beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Dieses ist in der Regel das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Antrag sollte sorgfältig vorbereitet werden und alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie zum Beispiel den Nachweis des Erbfalls, den letzten Willen des Verstorbenen (sofern vorhanden), sowie Informationen über die Erben und ihre Verwandtschaftsverhältnisse.

Wir kümmern uns um nahezu alles, so dass Sie so wenig wie möglich selbst tun müssen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sterbeurkunde des / der Verstorbenen
  • Geburtsurkunden der Erben
  • Wenn vorhanden: Testament oder Erbvertrag
  • Gegebenenfalls andere relevante Dokumente, wie zum Beispiel Scheidungsurkunden bei geschiedenen Erben
Wie lange dauert es, den Erbschein zu erhalten?

Die Bearbeitungsdauer für einen Erbschein kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Erbes und der Arbeitslast des zuständigen Nachlassgerichts. In der Regel dauert es mehrere Wochen und unter Umständen mehrere Monate, bis der Erbschein vom Amtsgericht ausgestellt wird.

Wie können wir als Notar Ihnen helfen?

Wir bereiten den Antrag vor und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt und vollständig eingereicht werden können, so dass der Antrag zügig bearbeitet werden kann.

Als Notar in Kiel und Rendsburg stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie beim Thema Erbschein beantragen zu unterstützen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte als Erbe/n geschützt werden.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360, 04331 13140 und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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