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Notar Erbbaurecht

Erbbaurecht

Wir unterstützen Sie bei der Begründung von Erbbaurechten, Wohnungsrechten oder Teilbaurechten für Immobilienprojekte jeglicher Größe. Dazu entwerfen und beurkunden wir einen Erbbaurechtsvertrag und wenn nötig eine Teilungserklärung und einen Teilungsvertrag zur Aufteilung in Wohnungs- oder Teilerbbaurechte.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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