Wenn möglich sollten Sie einfache und leicht verständliche Regelungen treffen. Wenn ihre letztwillige Verfügung mehrdeutig formuliert ist, kann dies zu Streit zwischen den Erben führen.
Für Ehegatten und eigetragenen Lebensgemeinschaften besteht die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu errichten. Dadurch kann sichergestellt werden, dass der gemeinsame Wille auch nach dem Tod des einen Ehegatten, umgesetzt wird. Für diejenigen, die ebenfalls ein Interesse an einer bindenden Regelung haben, jedoch nicht verheiratet sind, bietet sich ein Erbvertrag an, der in jedem Fall notariell beurkundet werden muss.
Ein Testament hingegen kann entweder eigenhändig errichtet werden oder notariell beurkundet werden. Eine notarielle Beurkundung hat jedoch zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind eine Vielzahl von Testamenten, die ohne Rücksprache mit einem Notar errichtet wurden, inhaltlich unklar und teilweise sogar unwirksam. Zum anderen müssen Ihre Erben in dem Fall, dass ein notarielles Testament vorliegt, grundsätzlich keinen Erbschein beantragen. Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins hingegen übersteigen die Kosten eines notariellen Testaments regelmäßig.
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