RechtsanwälteNotare
Privatkunden
Notarleistungen
Haus kaufen
Notar Bauträgerkaufvertrag

Bauträgerkaufvertrag

Bei einem Bauträgerkaufvertrag erwerben Sie von der Baufirma, die ihr Haus oder Ihre Wohnung errichtet, auch das dazu gehörige Grundstück bzw. Wohnungseigentum. Dieser Vertrag der sowohl bauvertragliche als auch kaufvertragliche Elemente beinhaltet muss insgesamt notariell beurkundet werden.

Der Kaufpreis wird für gewöhnlich in Raten je nach Baufortschritt bezahlt. Erst wenn der vollständige Kaufpreis bezahlt wurde, geht das Eigentum auf Sie über. Ihr Anspruch auf Eigentumsverschaffung wird durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch abgesichert.

Teilweise kommt es vor, dass der einheitliche Bauträgervertrag in zwei einzelnen Verträgen abgeschlossen werden soll. Zum einen als notariell beurkundeter Kaufvertrag und zum anderen als Bauvertrag. Diese Vorgehensweise kann eine unzulässige Umgehung der notariellen Form darstellen. Solange der Verkäufer des Grundstücks und die Baufirma identisch oder miteinander verbunden sind, muss ein einheitlicher Bauträgerkaufvertrag abgeschlossen werden. Das ist auch der Fall, wenn der Kaufvertrag über das Grundstück von dem Bestehen des Bauvertrags abhängt, also mindestens eine Partei den Grundstückskaufvertrag nur abschließen möchte, wenn ein Bauvertrag geschlossen wird. Es gibt demzufolge eine Vielzahl von Situationen, in denen eine Aufspaltung des notariellen Bauträgerkaufvertrags unzulässig ist.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

Zurück zur Auswahl
Was möchten Sie als nächstes tun?
phone icon
Anfragen
email icon
Schreiben
order icon
Beauftragen
Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
RechtsanwälteNotare
GFKP_Logo
phone-handsetmap-marker