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Bauträgerkaufvertrag

Bauträgerkaufvertrag

Bei einem Bauträgerkaufvertrag erwerben Sie von der Baufirma, die ihr Haus oder Ihre Wohnung errichtet, auch das dazu gehörige Grundstück bzw. Wohnungseigentum. Dieser Vertrag, der sowohl bauvertragliche als auch kaufvertragliche Elemente beinhaltet, muss insgesamt notariell beurkundet werden.
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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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