Klären Sie im Vorfeld die Modalitäten einer möglichen Bebauung, z.B. durch eine Doppelhaushälfte, mit dem Bauamt ab. Wenn eine Realteilung des Grundstücks bei Ihrem Bauvorhaben möglich ist, sollten Sie dieser grundsätzlich den Vorzug geben.
Zuerst müssen Sie einen Doppelhauspartner finden. Ein Grundstück kann nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes nur geteilt werden, wenn es darauf mindestens zwei in sich abgeschlossene Wohneinheiten gibt. Die müssen, sofern sie noch nicht erbaut sind, konkret geplant sein, damit man entsprechende Baupläne vorlegen kann. Nur so verhindern Sie etwaige Streitigkeiten mit Ihrem Doppelhauspartner über den Miteigentumsanteil bzw. den ideellen Grenzverlauf nach Kaufvertragsschluss.
Beide Käuferpartner schließen einen einheitlichen Kaufvertrag mit dem Verkäufer, in dem sie jeweils Miteigentumsanteile am Gesamtgrundstück erwerben. Der Kaufvertrag wird derart gestaltet, dass er nur durchgeführt werden kann, wenn beide Käufer ihren Kaufpreis bezahlen haben. Der Verkäufer wird kein Interesse haben auf einem der Miteigentumsanteil an dem Grundstück sitzen zu bleiben. Sie sind bei dieser Vertragsgestaltung demzufolge von der Zahlungsfähigkeit Ihres Doppelhauspartners abhängig.
Bei Doppelhauspartner-Kaufverträgen kann die Finanzierung ungeahnte Hürden darstellen. Einige Banken vergeben in diesen Fällen keine Kredite. Lassen Sie sich von Ihrer Bank eine schriftliche Darlehensbestätigung bezüglich des konkret geplanten Vorhabens zu dem vorgesehenen Datum geben. Am besten unter Vorlage des Kaufvertragsentwurfes. Im besten Fall erhalten Sie und ihr Partner das Darlehen von derselben Bank.
Doppelhauspartner-Kaufverträge sind umfangreich und nicht leicht verständlich. Die Abwicklung ist aufwendig und langwierig, weshalb auch die Notar- und Grundbuchgebühren deutlich höher sind als bei einem ganz normalen Haus- oder Wohnungskaufvertrag. Deshalb sind andere Vertragstypen, die das gleiche Ergebnis herbeiführen vorzugswürdig. In einigen Fällen gibt es jedoch keine Alternative.
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