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Anmeldungen zum Handelsregister

Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen einer notariellen Beglaubigung. Insbesondere folgende Rechtsgeschäfte sind zum Handelsregister anzumelden:
  • Gründung der Gesellschaft
  • Auflösung der Gesellschaft
  • Erlöschen der Gesellschaft
  • Neubestellung eines Geschäftsführers
  • Ausscheiden eines Geschäftsführers
  • Änderung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers
  • Erteilung, Änderung oder Widerruf einer Prokura
  • Änderung der inländischen Geschäftsanschrift
  • Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung
  • Sonstige Änderung des Gesellschaftsvertrags (z.B. Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
  • Effektive Kapitalerhöhung
  • Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln
  • Kapitalherabsetzung

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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