Anmeldungen zum Handelsregister bedürfen einer notariellen Beglaubigung. Insbesondere folgende Rechtsgeschäfte sind zum Handelsregister anzumelden:
- Gründung der Gesellschaft
- Auflösung der Gesellschaft
- Erlöschen der Gesellschaft
- Neubestellung eines Geschäftsführers
- Ausscheiden eines Geschäftsführers
- Änderung der Vertretungsbefugnis eines Geschäftsführers
- Erteilung, Änderung oder Widerruf einer Prokura
- Änderung der inländischen Geschäftsanschrift
- Errichtung, Aufhebung oder Verlegung einer Zweigniederlassung
- Sonstige Änderung des Gesellschaftsvertrags (z.B. Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand
- Effektive Kapitalerhöhung
- Kapitalerhöhung aus Geschäftsmitteln
- Kapitalherabsetzung
Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.