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Ablauf des Beurkundungsverfahrens

Mit dem Auftrag beginnt das Beurkundungsverfahren. Eine Rücknahme ist gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz mit Gebühren verbunden. Sofern der Notar noch keinen Entwurf angefertigt hat, betragen die Gebühren 20 Euro exkl. Auslagen und Mehrwertsteuer.

Teilen Sie dem Notar mit, in welcher Angelegenheit Sie eine notarielle Urkunde benötigen. Eine konkrete Vorstellung der rechtlichen Ausgestaltung ist herfür nicht notwendig. Der Notar kümmert sich um die rechtlichen Details.

Sollten Sie oder ein anderer Beteiligter nicht ausreichend gut Deutsch sprechen, ist ein Dolmetscher zwingend hinzuzuziehen. Bitte teilen Sie uns diesen Umstand rechtzeitig mit.
Anhand der Informationen, die Sie dem Notar übermitteln, erstellt dieser einen Urkundsentwurf. Sollten Sie dem Notar (bewusst oder unbewusst) eingeschränkt Informationen übermitteln, wird die Urkunde Ihren Sachverhalt gegebenenfalls nicht hinreichend konkret regeln können.
Für gewöhnlich übersendet Ihnen der Notar den Entwurf der Urkunde, damit Sie diesem rechtzeitig Änderungs- oder Ergänzungswünsche mitteilen können. Machen Sie von dieser Möglichkeit bei Bedarf Gebrauch. Es ist für alle Beteiligten unschön, wenn der Beurkundungstermin aufgrund von weitreichenden Änderungs- oder Ergänzungswünschen vertagt werden muss. Ab der Übermittlung des Urkundsentwurfs wird gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz auch bei einer Rücknahme des Beurkundungsauftrags die volle Notargebühr geschuldet.
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Zu Ihrer Information: Die Tätigkeit eines Notars richtet sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und ist gebührenpflichtig. Mit der Beauftragung eines Notars mit einer Beurkundung entstehen Kosten - selbst dann, wenn eine Beurkundung letztendlich nicht stattfindet. Die Informationen auf dieser Website sind allgemein und vereinfacht dargestellt und beziehen sich nicht auf Ihr persönliches Anliegen. Demzufolge stellen die Inhalte dieser Website keine Rechtsberatung dar.
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