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Notar Protokollierung der Hauptversammlung

Protokollierung der Hauptversammlung

Die Beschlüsse der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft bedürfen grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Bitte treten Sie diesbezüglich frühzeitig vor der Hauptversammlung an uns heran, damit wir die entsprechenden Vorbereitungen treffen können.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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