RechtsanwälteNotare
Geschäftskunden
Notarleistungen 
Notar Gründung

Gründung

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft (insbesondere GmbH und AG) bedürfen der notariellen Beurkundung. Die Gründung einer Personengesellschaft muss nicht notariell beurkundet werden. Sofern sich die Personalgesellschaft jedoch zum Handelsregister anmelden muss, bedarf es eine notarielle Beglaubigung dieser Anmeldung. Sollen im Rahmen der Gründung Immobilien in eine Gesellschaft eingebracht werden, ist eine notarielle Beurkundung zwingend erforderlich.

Zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung teilen Sie uns bitte mit, wie die Gesellschaft heißen soll (Firma), wo sie ihren Sitz haben wird, wie die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft lautet und welchen Unternehmensgegenstand die Gesellschaft haben soll. Weiterhin benötigen wir den Betrag des Stammkapitals, die Namen, Geburtsdaten und Anschriften aller Gesellschafter, die Nennbeträge der von ihnen jeweils übernommenen Geschäftsanteile und die Art und Höhe der zu leistenden Einlagen. Schließlich benötigen wir die Namen, Geburtsdaten und Anschriften der Geschäftsführer und Angaben zu deren Vertretungsbefugnis.

Die Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister ist von allen Geschäftsführern zu unterschreiben. Dabei haben die Geschäftsführer insbesondere zu versichern, dass sie die persönlichen Anforderungen an einen Geschäftsführer erfüllen und dass die Einlagen auf das Stammkapital ordnungsgemäß erbracht sind. Falsche Angaben in einer solchen Anmeldung sind strafbar.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

Was möchten Sie als nächstes tun?
phone icon
Anfragen
email icon
Schreiben
order icon
Beauftragen
RechtsanwälteNotare
GFKP_Logo
phone-handsetmap-marker