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Notar Testament oder Erbvertrag

Testamentsvollstreckung - Zeugnis

Einem von dem Erblasser angeordneter Testamentsvollstrecker stellt das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis aus, das seine Ernennung nachweist. Der Antrag auf Erteilung eines Zeugnisses kann einerseits beim Nachlassgericht gestellt oder bei einem Notar beurkundet werden. Im letzteren Fall kümmert dieser sich um die Abwicklung der Angelegenheit.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.

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