In der Regel trägt der Käufer einer Immobilie die Notargebühren für die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags. Aus diesem Grund ist es üblich, dass der Notar vom Käufer gewählt wird. Aufgrund der umfangreichen Erfahrung die ein Notar im Bereich Immobilien aufweist, können wir sämtliche Transaktionen reibungslos abwickeln.
Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, führen wir die entsprechenden Recherchen durch, um sicherzustellen, dass keine rechtlichen Hindernisse oder Belastungen dem Kauf bzw. Verkauf im Weg stehen. Dazu überprüfen wir insbesondere das Grundbuch, um sicherzustellen, dass der Verkäufer das Recht hat, die Immobilie zu verkaufen, sowie die Prüfung von möglichen Lasten oder Einschränkungen, die das Eigentum betreffen könnten, wie zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken, Wegerechte, Leitungsrechte, Nießbrauchrechte, Wohnungsrechte, Vorkaufsrechte und sonstige Dienstbarkeiten sowie Belastungen.
Während der gesamten Transaktion klären und beantworten wir alle Fragen und stellen sicher, dass für beide Seiten die erforderlichen Dokumente verständlich sind. Darüber hinaus übernehmen wir als Notar die Verantwortung für die treuhänderische Verwahrung von Geldern und Dokumenten im Rahmen des Kauf bzw. Verkauf. Wir unterstützen Sie in allen Belangen, damit ein reibungsloser und rechtlich abgesicherter Ablauf gewährleistet ist, um Ihnen die notwendige Sicherheit zu bieten, die ein Kauf bzw. Verkauf mit sich bringt. Ein Kaufvertrag für eine Immobilie ist für uns stets individuell bezogen auf das entsprechende Objekt.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 6686 360 in Kiel, 04331 13140 in Rendsburg und per E-Mail an info@gfkp.de.