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Testament oder Erbvertrag

Wenn Sie in ihren Angelegenheiten umfassend vorsorgen wollen, werden Sie sich auch mit der Errichtung eines Testaments auseinandersetzen müssen. In einem Testament wird geregelt, wer im Falle Ihres Todes Erbe Ihres Vermögens bzw. Ihrer Schulden wird. Wenn möglich sollten Sie einfache und leicht verständliche Regelungen treffen. Wenn ihre letztwillige Verfügung mehrdeutig formuliert ist, kann dies zu Streit zwischen den Erben führen. Ein Testament kann entweder eigenhändig errichtet werden oder notariell beurkundet werden. Eine notarielle Beurkundung hat jedoch zwei entscheidende Vorteile: Zum einen sind eine Vielzahl von Testamenten, die ohne Rücksprache mit einem Notar errichtet wurden, inhaltlich unklar und teilweise sogar unwirksam. Zum anderen müssen Ihre Erben in dem Fall, dass ein notarielles Testament vorliegt, grundsätzlich keinen Erbschein beantragen. Die Kosten für die Beantragung eines Erbscheins hingegen übersteigen die Kosten eines notariellen Testaments regelmäßig.
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