Showdown im Verfahren der EU zur deutschen HOAI

05. März 2019


Das EuGH überprüft zurzeit, ob die  
HOAI europäischem Recht entspricht

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs hält die in Deutschland verbindlich vorgeschriebenen Mindestsätze der Honorarordnung von Architekten und Ingenieuren für nicht EU-Rechtskonform. Das hat er Ende Februar in seinem Schlussantrag zum Vertragsverletzungsverfahren deutlich gemacht. Da das Gericht der Argumentation des Generalanwalts in rund 80 Prozent der Fälle folgt, wird es immer wahrscheinlicher, dass die HOAI überarbeitet werden muss.

In Deutschland sind die Honorarspannen für Architekten und Ingenieure verbindlich vorgeschrieben. Damit soll ein Preisdumping verhindert werden, bei dem die Qualität auf der Strecke bleibt. Doch die EU-Wettbewerbshüter kritisieren, dass Honoraruntergrenzen die Freizügigkeit und damit den Wettbewerb in Europa behindern, weil Architekten und Ingenieure aus den anderen EU-Ländern so keine Chance haben, mit preiswerteren Angeboten auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen.

Bundesregierung und Bundestag sehen das anders und wollen die bestehende Regelung zu wenig wie möglich ändern. Schließlich bildet die HOAI mit ihren Leistungsbildern und Honorarvorgaben einen verlässlichen und bewährten Rahmen für das Planen und Bauen in Deuschland. Doch ob kleine Änderungen ausreichen, um die Honorarordnung EU-Rechtskonform zu gestalten – etwa indem die Verbindlichkeit durch einen Zusatz etwas aufgeweicht wird, das wird sich erst herausstellen, wenn das EU-Gericht sein Urteil spricht. Voraussichtlich wird es im zweiten oder dritten Quartal soweit sein.

Allerdings kommt der Druck, die Honorarordnung zu überarbeiten, nicht allein vom EuGH. Auch neue digitale Bauplanungsmöglichkeiten wie das BIM (Building Information Modelling) lassen sich mit den Leistungsbildern der HOAI nicht ohne weiteres abbilden. So wird es bald vielleicht doch zu weiteren Veränderungen der Honorarordnung kommen müssen.